Ein Blick in das Jahr 2023. Was gibt es Neues im Gastgewerbe?

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Sieben Neuigkeiten für das Gastgewerbe im Jahr 2023. In diesem Beitrag präsentieren wir Euch die aktuellsten und wichtigsten Nachrichten.

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Sieben Neuigkeiten für das Gastgewerbe im Jahr 2023. In diesem Beitrag präsentieren wir Euch die aktuellsten und wichtigsten Nachrichten, die Du auf dem Schirm haben solltest. Immerhin: Gut informiert – gut vorbereitet! 

#1. Mehrwertsteuer bleibt gesenkt

Die gesenkte Mehrwertsteuer von 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie gilt weiter. Der Bundesrat hat die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes bis zum 31. Dezember 2023 zugestimmt. Früher haben wir geschrieben, dass der Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen während der Corona-Pandemie von 19 auf 7 Prozent reduziert worden war.

Mit all den Änderungen und Ausnahmeregelungen kommt man leicht durcheinander. In diesem Blogbeitrag erklären wir, wofür welcher Steuersatz in der Gastronomie genutzt wird.

#2. TSE Pflicht für elektronische Kassen

Ab dem 01. Januar 2023 dürfen schon keine elektronischen Kassen ohne technische Sicherheitseinrichtung verwendet werden. Sonst drohen Strafen bis zu 25.000 €. Die offene Ladenkasse ist weiterhin erlaubt. Das gilt aber nicht für bargeldintensive Betriebe! Wer mehr über das Thema TSE erfahren möchte, findet auf folgender Seite viele hilfreiche Informationen.

#3. Mehrweg-Alternative für Essen und Getränke

Ab 2023 müssen Gastronomen ihren Kunden neben Einweg-Verpackungen auch alternativ eine Mehrwegvariante anbieten. Eine Ausnahme besteht für kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von höchstens 80 m² und bis zu fünf Mitarbeitern.

#4. Neue Anforderungen für Bewirtungsbelege

Ab dem 1. Januar 2023 akzeptiert das Finanzamt keine handschriftlichen Bewirtungsbelege mehr. Es gelten nur elektronisch erstellte Nachweise.

#5. Bonpflicht

Seit 1.1.2020 sind alle Nutzer elektronischer Aufzeichnungssysteme verpflichtet, für jeden Geschäftsvorfall einen Kassenbon auszuhändigen. Auf jedem Beleg muss jetzt unbedingt die sogenannte TSE-Signatur (der Signaturzähler mit den Informationen zur TSE) vorhanden sein.

#6. Lesbare TSE-Signatur oder QR-Code als umweltfreundliche Alternative

Die Signaturdaten über technische Sicherheitseinrichtung müssen in einer für Kunden lesbaren Form gedruckt werden. Alternativ kann man aber den Signaturzähler im QR-Code hinterlegen. Mit dem 3POS-Kassensystem ist es möglich, den Kassenbon als QR-Code auf dem Kundendisplay anzeigen lassen. Somit entfällt komplett der Belegdruck, was zur Einsparung von Ressourcen und zur Kostenreduzierung führt.

#7. Zeit für innovative Kassenlösungen

Im Trend sind die Lösungen, die das Gastgewerbe bereichern. Die Lösungen, die

  • dein Team unterstützen, so wie TableBee, digitale QR-Code-Speisekarte mit Bezahlfunktion,
  • kleine und mittelgroße Veranstalter unabhängig im Ticketverkauf von großen Buchungsportalen machen, so wie EventBee.  

So wird das Jahr 2023. Bleibt auf dem Laufenden!


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