Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie beträgt ab dem 1. Januar 2024 wieder 19%. Stimmen bei Dir die Steuersätze? Mit all den Änderungen und Ausnahmeregelungen kommt man leicht durcheinander. Wir erzählen Dir, welcher Steuersatz in der Gastronomie angewendet wird. In diesem Blogbeitrag findest Du auch eine aktuelle Mehrwertsteuer-Tabelle und erfährst, wie man die Steuersätze im Kassensystem anpassen kann.
Steuerrätsel in der Gastronomie: 19% oder 7%?
Der normale, sogenannte reguläre Steuersatz beträgt in Deutschland 19 Prozent. Der reduzierte – 7 Prozent. Als Gastronom verkaufst Du Lebensmittel, ähnlich wie die Supermärkte. Der wichtigste Unterschied besteht aber darin, dass Du verschiedene leckere Gerichte aus diesen Produkten zubereiten kannst. Das heißt, dass Du unterschiedliche Dienstleistungen anbietest. In diesem Fall gilt in der Regel der reguläre Steuersatz von 19 Prozent MwSt. Aber Du weißt, dass es keine Regel ohne Ausnahme gibt. Um zu verstehen, wie genau Du Deine Speisen und Getränke besteuern musst, antworte bitte auf folgende Fragen:
- Welche Art des Gastronomiebetriebs hast Du?
- Verzehren Deine Gäste vor Ort oder Außer-Haus?
- Verkaufst Du Milchmischgetränke To-Go?
- Arbeitest Du in einer Krisensituation?
ART DES GASTRONOMIEBETRIEBS
Beispiel 1. In einer entspannten Atmosphäre studieren Gäste Deines Cafés oder Restaurants die Speisekarte am Tisch. Die Gerichte und die Getränke, die sie im Endeffekt bestellen, werden mit dem Steuersatz von 19 Prozent besteuert.
Vorhandene Sitzmöglichkeiten = 19 % MwSt.
Beispiel 2. Essen Deine Kunden im Stehen oder vielleicht auf der öffentlichen Bank in der Nähe von Deinem Imbiss? In dem Fall gilt der reduzierte Steuersatz von 7 Prozent.
Fast Food ohne Sitzmöglichkeiten = 7 % MwSt.
Bespiel 3. Nach einem harten Arbeitstag bleibt keine Zeit zum Kochen. Aus diesem Grund parkt der Kunde sein Auto vor der Tür deiner Pizzeria, um die Bestellung abzuholen. Am nächsten Tag hat er überhaupt keine Kraft mehr, deswegen entscheidet er deinen Lieferdienst zu verwenden. In diesen beiden Fällen versteuert man mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent.
VOR ORT ODER AUẞER-HAUS
Lieferdienst oder Abholung = 7 % MwSt.
Im 3POS-Kassensystem kannst Du beim Erstellen der Ware bestimmen, ob die Steuersätze bei dem Außer-Haus-Verkauf und beim Verzehr vor Ort unterschiedlich sind. Wir erzählen in der Anleitung „Artikel anlegen“, wie das Feature zu aktivieren ist.
MILCHMISCHGETRÄNKE
Milchfrage: welcher Steuersatz für koffeinhaltige Heißgetränke?
Beispiel 4. Kaffee mit Milch oder ohne? Hier geht’s nicht nur um den Geschmack, sondern auch um die Mehrwertsteuern. Wusstest Du, dass Du steuerliche Vorteile beim Verkauf von Latte Macchiato hast? Das liegt daran, dass dieses koffeinhaltige Getränk einen Milchanteil über von über 75% hat. Das heißt, dass Du in diesem Fall eher Lebensmittel (Milch) als Getränk verkaufst. Also gilt für Latte Macchiato der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Die Regelung funktioniert aber nur für Kuhmilch. Die Alternativen wie Hafer-, Soja oder Mandelmilch (pflanzliche Milch) dürfen nicht mit dem niedrigeren Mehrwertsteuersatz versteuert werden.
Wichtig! Der ermäßigte Steuersatz gilt nur für die Milchmischgetränke TO-GO.
Milchanteil über 75 % = 7 % MwSt.
Alle anderen Getränke werden in der Regel mit der regulären Umsatzsteuer von 19% berechnet, egal ob Du sie im Haus oder Außer-Haus verkaufst.
Am besten schreibst Du die Rezeptur der Milchmischgetränke, damit Du den Milchanteil genau weißt. Im 3POS-Handbuch erklären wir, wie Du ein Rezept digital anlegst und die notwendigen Bestandteile dazu erstellst.
AUSNAHMESITUATION
Welche Steuersätze gelten in der Krisensituation?
Die Corona-Krise hat Gastronomen sehr hart getroffen. Um den Konsum anzukurbeln, hat die Politik eine steuerliche Entlastung für die Branche beschlossen. Die Mehrwertsteuer für Speisen ist von 19 Prozent auf 7 Prozent gesunken. Das bleibt so bis zum 31. Dezember 2023. Die Bundesregierung hat entschieden, die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wieder zu erhöhen. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die MwSt. wieder 19 Prozent. Das bedeutet, dass man die Steuern im Kassensystem entsprechend anpassen muss.
Es gibt zwei Wege:
- Die Steuersätze für die ganze Warengruppe ändern.
- Die Steuersätze für jeden einzelnen Artikel anpassen.
Mehr Informationen findest Du in unserem Hilfeportal.
Mehrwertsteuer ab Januar 2024
Zusätzlich haben wir für Dich eine aktuelle Mehrwertsteuer-Tabelle erstellt, damit Du Dich im Wald der Steuersätze zurechtfinden kannst.
Steuersätze in der Gastronomie
(ab dem 1.1.2024)
Wo? | Speisen | Getränke | Milchmischgetränke (Milchanteil über 75%) |
Im Haus | 19% MwSt. | 19% MwSt. | 19% MwSt. |
Außer Haus | 7% MwSt. | 19% MwSt. | 7% MwSt. |
Aus der Sicht des Steuerberaters: Umstellung der Mehrwertsteuer verpasst – was nun?
Hast Du vergessen, die Mehrwertsteuer in Deinem Kassensystem rechtzeitig umzustellen? Wurden die Speisen vor Ort weiter mit 7% besteuert? Zunächst einmal: Es ist wichtig, dass Du die Fehler so schnell wie möglich behebst. Du kannst die Mehrwertsteuer nicht nachträglich im Kassensystem ändern, sondern nur für künftige Umsätze.
Der Steuerberater Uwe Rades erzählt, was in dieser Situation zu tun ist:
Uwe Rades, Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater
“Wenn Du vergessen hast, die Mehrwertsteuer in der Kasse rechtzeitig umzustellen, dann musst Du schnell reagieren. Du musst die Steuersätze in der Kasse anpassen und Du musst unbedingt das Steuerbüro bzw. die Buchhaltung informieren. Es ist wichtig, die Umsätze mit dem richtigen Steuersatz an das Finanzamt zu melden, auch wenn die Umstellung versehentlich in der Kasse noch nicht oder zu spät vorgenommen wurde. Dann gibt es mit dem Finanzamt keine Probleme, wenn auf den Quittungen die zu niedrigen Steuersätze ausgedruckt waren. Die betroffenen Umsätze sollten zusammen mit der Buchhaltung bzw. dem Steuerbüro analysiert werden”.
Du kannst ganz einfach verschiedene Steuersätze im 3POS-Kassensystem einstellen und anpassen. Die Vorgehensweise erklären wir in der Anleitung, die Du in unserem Hilfeportal findest.
In unserem neuesten Erklärvideo zeigen wir Dir, wie Du Dein 3POS-Kassensystem kinderleicht an die Steueränderungen zum Jahreswechsel 2023/2024 anpassen kannst. Dieses Video hilft Dir, die bevorstehenden Steueränderungen mühelos zu meistern und sorgt dafür, dass Dein Geschäft reibungslos weiterläuft.
Ksenia Haas
Von der Nachrichtenredaktion in die Welt der Kassensoftware. Ksenia hat ursprünglich als Journalistin gearbeitet und bringt daher jede Menge Erfahrung im Newsroom mit. Heute trägt sie mit ihren Texten dazu, technische Aspekte zu entmystifizieren und euch die Welt der Kassensoftware näherzubringen.
Hast Du Fragen oder Anregungen? Schreibe uns gerne in den Kommentaren oder an folgende E-Mail-Adresse: marketing@3pos.de
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