Was bedeutet die TSE-Kasse?

Die Übergangsfrist zur Umstellung auf TSE-Kassen läuft am 31. Dezember 2022 ab. Spätestens Anfang des Jahres 2023 dürfen schon keine elektronischen Aufzeichnungssysteme ohne technische Sicherheitseinrichtung verwendet werden. Es bleiben noch viele Fragen zum Thema. Was speichert die TSE? Wer benötigt die TSE? Was macht die DSFinV-K? In diesem Artikel haben wir alle wichtigen Informationen gesammelt, sodass Du den Überblick nicht verlierst.

Technische Sicherheitseinrichtung. Was ist das?

Als TSE wird ein Sicherheitsmodul bezeichnet, das alle Geschäftsvorfälle lückenlos und unveränderbar dokumentiert. Dank des einheitlichen Formats der Daten können Finanzbehörden die Auszeichnungen jederzeit prüfen. In einfachen Worten bedeutet die TSE – Sicherheit und Schutz vor Manipulationen.

Wer braucht die TSE-Kasse?

Wer ist eigentlich betroffen und dementsprechend verpflichtet, die Kasse mit der zertifizierten TSE aufzurüsten? Jedes Unternehmen, das mit dem elektronischen Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion arbeitet, muss eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung integrieren. Damit sind elektronische, computergestützte Kassensysteme sowie Registrierkassen gemeint.

Die offene Ladenkasse ist weiterhin erlaubt. Das gilt aber nicht für bargeldintensive Betriebe! 

Die Hardware-Lösung für die TSE

Die Rede ist von einer speziellen fingernagelgroßen Micro SD-Karte. Sie wird mit einem vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifizierten USB Adapter ausgeliefert. Durch diesen speziellen Sicherheitschip werden die Daten verschlüsselt. Somit werden alle möglichen Manipulationen an der Registerkasse verhindert. 

TSE von EPSON als Micro SD

Abb.: Epson TSE

Die technische Sicherheitseinrichtung wird ganz einfach in den Rechnungsdrucker eingesteckt. Pro Rechnungsdrucker wird eine TSE benötigt (NUR der Drucker, über den die Rechnung gedruckt wird). Dies gilt nicht für Küchendrucker oder reine Getränkedrucker.

EPSON BONDRUCKER

TSE wird in den Rechnungsdrucker eingesteckt

Was speichert die TSE?

Dank der technischen Sicherheitseinrichtung werden alle Kassenvorgänge nicht nur auf dem Bon aufgezeigt, sondern auch direkt im Kassensystem gespeichert und protokolliert. Es handelt sich um die verschiedenen Geschäftsvorfälle:
•        Rechnungen,
•        Bestellungen,
•        Eintragungen ins Kassenbuch.
Manipulationen mit den Daten sind automatisch ausgeschlossen. Das heißt tatsächlich, dass man nachträglich keine Veränderungen mehr vornehmen kann. Die Daten lassen sich außerdem nicht löschen.

DSFinV-K: wichtige Exportschnittstelle für deine Kasse

Die direkte Verbindung zur TSE garantiert DSFinV-K, eine digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme. Ein paar Klicks und alle steuerlich relevanten Daten aus deiner Kasse stehen dem Finanzamt zur Verfügung. Dies geschieht durch die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (kurz DSFinV-K). Die Übertragung passiert lückenlos und fehlerfrei, da die erforderlichen Daten einheitlich strukturiert und bezeichnet sind. Deine 3POS Kasse ist bereits mit der Schnittstelle DSFinV-K ausgestattet! Die entsprechenden Berichte sind unter Buchhaltung – DSFinV-K Schnittstelle zu finden.

Die TSE-Signatur auf dem Kassenbon oder im QR-Code

Seit 1.1.2020 sind alle Nutzer elektronischer Aufzeichnungssysteme verpflichtet, für jeden Geschäftsvorfall einen Kassenbon auszuhändigen. Auf jedem Beleg muss jetzt unbedingt die sogenannte TSE-Signatur (der Signaturzähler mit den Informationen zur TSE) vorhanden sein.

Die Signaturdaten über technische Sicherheitseinrichtung müssen in einer für Kunden lesbaren Form gedruckt werden. Alternativ kann man aber den Signaturzähler im QR-Code hinterlegen. Mit dem 3POS-Kassensystem ist es möglich, den Kassenbon als QR-Code auf dem Kundendisplay anzeigen lassen. Somit entfällt komplett der Belegdruck, was zur Einsparung von Ressourcen und zur Kostenreduzierung führt.

Wann kommt die TSE-Pflicht? Gibt es noch Zeit?

Im Prinzip ist die Deadline für die Zertifizierung schon abgelaufen. Zunächst mussten alle elektronischen Aufzeichnungssysteme bereits zum 1. Januar 2020 eine technische Sicherheitseinrichtung haben. Dann hat das Bundesfinanzministeriumdie Frist bis zum 30. September 2020 verlängert. Wegen der Corona-Pandemie war es für die Hersteller unmöglich, die Kassen aufzurüsten. Die letzte Deadline wurde deswegen auf den 31. März 2021 festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt tritt die neue Kassensicherungsverordnung des Finanzministeriums (kurz KassenSichV) in Kraft. 

Wer darf die TSE später installieren?

Im Ausnahmefall gibt es für einige Händler eine gesonderte Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022. Diese Regel gilt aber nur unter folgenden Voraussetzungen:

• Die Kasse ist GoBD-konform.

• Bauartbedingt kann die Kasse nicht mit der TSE umgerüstet werden.

• Die Kasse wurde zwischen dem 25. November 2010 und dem 01. Januar 2020 angeschafft.

Wichtig! Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Aufschub zu erhalten.

TSE-Cloud oder Hardware?

Überleg Dir zuerst, ob Du die Lösung als Cloud oder Hardware einsetzen willst. Die Micro-SD-Karte (lokale Hardware) wird an Dein Kassensystem physisch angesteckt. Für eine sogenannte Cloud-TSE ist die Internetanbindung notwendig. Immer mehr Gastronomen und Einzelhändler ziehen eine cloudbasierte TSE in Betracht. Diese Lösung bringt auf jeden Fall viele Vorteile mit:

  • schnelle und günstige Einrichtung,
  • automatische Updates,
  • einfaches Exportieren der Daten an das Finanzamt,
  • passt für alle mobile Kassengeräte.

Die Cloud-TSE von Fiskaly.
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3POS kooperiert mit dem Cloud-TSE-Anbieter fiskaly. Diese Zusammenarbeit bringt Dir als Kunde entscheidende Vorteile. Zuerst benötigst Du keine zusätzliche Hardware für die Aufzeichnung und Archivierung von Geschäftsfällen zu Barumsätzen. Zweitens ist die TSE von fiskaly durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie) bis 2029 zertifiziert. Und drittens werden die Daten in hochsicheren Rechenzentren in Deutschland gespeichert.
Cloud-TSE

Wir werden Dich weiter zum Thema TSE auf dem Laufenden halten. Weitere Informationen findest Du auf der Internetseite vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.