9.1
Die 3POS GmbH macht erhebliche Anstrengungen, durch Qualitätssicherungsmaßnahmen eine weitgehende Mängelfreiheit der Softwareprodukte zu erreichen. Die 3POS GmbH macht jedoch darauf aufmerksam, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, gänzlich mängelfreie Software herzustellen.
9.2
Für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist, erfolgt nach Wahl von der 3POS GmbH zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9.3
Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die 3POS GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewährten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist oder ein Folgeprodukt existiert, das diesen Mangel nicht mehr aufweist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher ist.
9.4
Bleiben Nachbesserungsversuche von der 3POS GmbH, wobei ein zweifacher Nachbesserungsversuch zulässig ist, erfolglos oder bietet die 3POS GmbH keine fehlerfreie neue Programmversion an, hat der Kunde das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder ein Recht auf angemessene Minderung. 9.5 Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktritts- oder Minderungsrecht zu.
9.6
Wählt der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen den Mangels zu.
9.7
Ist der Kunde Unternehmer, stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung der 3POS GmbH keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe des Produkts dar.
9.8
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde der 3POS GmbH nicht, es sei denn, es ist schriftlich vereinbart. 9.9 Der Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist der 3POS GmbH nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Der Gewährleistungsanspruch entfällt ferner für Mängel, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereichs der 3POS GmbH liegende Vorschriften zurückzuführen sind oder wenn der Kunde der 3POS GmbH die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Mangels zu untersuchen.
9.10
Die Verjährungsfrist beträgt für Unternehmer 1 Jahr ab Erhalt der Ware, für Verbraucher 2 Jahre ab Erhalt der Ware.
9.11
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt oder eine unvollständige Rücksendung des Produktes erfolgte, werden die hierdurch verursachten Kosten mit einer Kostenpauschale von 40 € berechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein geringerer oder kein Aufwand entstanden ist.