Jahr 2025: Was gibt es Neues für Gastronomen, Einzelhändler und Hoteliers?

Jahr 2025. Nachrichten für Gastronomie, Einzelhandel, Hotellerie
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Fünf wichtige Neuigkeiten für Gastronomen, Einzelhändler und Hoteliers im Jahr 2025. Im kommenden Jahr erwarten die Branchen zahlreiche Neuerungen und Regelungen, wie zum Beispiel die Pflicht zur E-Rechnung und die Meldepflicht für Kassensysteme beim Finanzamt. In diesem Blogbeitrag erklären wir, worauf Du unbedingt achten solltest und wie Du Dich schon jetzt vorbereiten kannst. Gut informiert – gut vorbereitet!

1. E-Rechnung Pflicht im B2B

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können. Aber keine Sorge, das kriegst Du schon hin. Du hast auf jeden Fall noch genug Zeit, um alles richtig vorzubereiten. Der Gesetzgeber hat auch dafür gesorgt, dass E-Rechnungen schrittweise eingeführt werden. Ab Januar 2025 muss man zuerst in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Und dann später auch erstellen und versenden. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen schon ab dem 1. Januar 2027 ausschließlich E-Rechnungen an ihre Geschäftspartner ausstellen und versenden. Alle anderen haben noch ein Jahr Zeit.

Für unsere Kunden haben wir schon alles vorbereitet. Ihr könnt elektronische Rechnungen direkt über das 3POS-Kassensystem erstellen. Konkret haben wir die Kasse um die vorgeschriebene ZUGFeRD-Funktionalität erweitert. Das ist ein hybrides Datenformat für E-Rechnungen, das eine XML-Datei mit einer PDF kombiniert. Solche Rechnungen kann man problemlos am Bildschirm sehen und lesen. In unserem Blogbeitrag beantwortet Steuerberater Uwe Rades alle wichtigen Fragen zum Thema E-Rechnung für Gastronomen, Einzelhändler und Hoteliers.

2. Meldepflicht für Kassensysteme beim Finanzamt ab 2025

Im Jahr 2025 kommt ein neues wichtiges Thema dazu. Als Unternehmer musst Du Deine digitale Registrierkasse beim Finanzamt anmelden. Die Finanzbehörden in Deutschland schaffen eine elektronische Möglichkeit für die Anmeldung aller Auszeichnungssysteme. Das geht über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle. Die Anmeldung Deines Kassensystems beim Finanzamt muss innerhalb dieser Fristen erfolgen. Alle Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt angemeldet werden. Für später angeschaffte Kassensysteme muss die Registrierung innerhalb eines Monats erfolgen. Den Leitfaden zur Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme gibt es auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen zum Download. Bald veröffentlichen wir eine ausführliche Anleitung zum Anmeldeprozess.

3. Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen

Achtung Gastronomen! Diese Nachricht ist besonders für Fast-Food-Restaurants aktuell. Ab 2025 muss es bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen ein Mehrwegangebot geben. Das heißt, ihr dürft euren Kunden die Speisen und Getränke nicht mehr in einer Einwegverpackung verkaufen, falls sie vor Ort essen. Vor allem große Fast-Food-Ketten sind davon betroffen. Wenn Dein Imbiss oder Kiosk bis zu 80 m² groß ist und maximal fünf Mitarbeiter hat, darfst Du Einwegverpackungen weiter benutzen.

4. Barrierefreiheit für digitale Angebote – Speisekarten, Tischreservierung

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Gastronomen und Hoteliers ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Das bedeutet, dass beispielsweise Online-Reservierungen, Speisekarten auf der Website und mobile Apps für alle Nutzerinnen und Nutzer unabhängig von ihren Fähigkeiten zugänglich sein müssen. Ob mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen – alle Gäste sollen die digitalen Angebote ohne Hindernisse nutzen können. Konkret bedeutet dies:

  • Texte müssen gut lesbar sein, z.B. durch ausreichende Kontraste und Schriftgrößen.
  • Bilder müssen mit Alternativtexten versehen sein, damit sie auch für blinde Menschen verständlich sind.
  • Formulare müssen logisch aufgebaut und einfach zu bedienen sein.
  • Die Navigation muss intuitiv und übersichtlich sein.

3POS Kassenlösungen unterstützen Dich dabei, Deine Angebote für Deine Kunden barrierefrei zu gestalten.  Ob digitale Speisekarte, Reservierungsmodul oder Lieferservicetool – mit unseren Optionen erreichst Du Deine Gäste und deren Wünsche einfach und erfüllst die gesetzlichen Vorgaben.

5. Neue Aufbewahrungsfrist für Rechnungen

Der Regierungsentwurf zum neuen Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) sieht vor, die Aufbewahrungsfristen für steuerlich relevante Belege ab 2025 von 10 auf 8 Jahre zu verkürzen. Dies gilt sowohl für ausgestellte als auch für empfangene Belege (Rechnungen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Kontoauszüge, Lieferscheine, Tankbelege). Der Bundesrat hat dem Entwurf am 18.10.2024 zugestimmt.

Wir haben uns sehr bemüht, alle Informationen für Dich korrekt und vollständig zusammenzutragen. Dennoch können wir keine Garantie für die absolute Vollständigkeit und keine Haftung übernehmen.

Wichtig! Am besten wendest Du Dich zusätzlich an Deinen Steuerberater, um Dich besser auf alle Änderungen vorzubereiten.

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