Ab 2026 ist die Gastronomie Mehrwertsteuer auf Speisen dauerhaft auf 7 % gesenkt. Nachdem der Gesetzentwurf bereits am 10. September initiiert wurde und am 4. Dezember erfolgreich den Bundestag passierte, gab es am 19. Dezember die finale Gewissheit: Auch der Bundesrat hat zugestimmt.
In diesem Blogbeitrag gehen wir tief ins Thema Steuersätze in der Gastronomie, stellen die aktuelle Mehrwertsteuertabelle dar und zeigen, wie sich die Steuersätze für Artikel und Warengruppen im 3POS-Kassensystem mit nur wenigen Klicks anpassen lassen.
Inhaltsverzeichnis
- Gastronomie Mehrwertsteuer: 19% oder 7%?
- Welche Mehrwertsteuer gilt für unterschiedliche Gastronomiebetriebe?
- 19 % oder 7%? Vor Ort oder Außer Haus? So stellst Du die Gastronomie Mehrwertsteuer korrekt ein
- Wie hoch ist die Mehrwertsteuer für Milchmischgetränke?
- Wie hoch ist die Mehrwertsteuer 2026 auf Speisen in der Gastronomie?
- Bereit für 7%? So passt Du die Mehrwertsteuer schnell im Kassensystem an!
- Tabelle als Orientierungshilfe für die Mehrwertsteuer in der Gastronomie
- Was ist zu tun, wenn ich die Steuern im Kassensystem nicht rechtzeitig angepasst habe?
- Wie passt man Steuersätze im 3POS-Kassensystem an?
Hinweis: In diesem Blogbeitrag haben wir unser Wissen und die Erfahrungen unserer Kunden zum Thema Mehrwertsteuer in der Gastronomie für Dich zusammengetragen. Wir möchten Dich darauf hinweisen, dass die Informationen lediglich allgemeinen Informationszwecken dienen und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung ersetzen können. Unser Team ist immer für Dich da, wenn Du Fragen hast oder unsicher bist. Aber in Zweifelsfällen bezüglich Steuer- und Rechtsverfahren wende Dich bitte an Deinen Steuerberater. 3POS übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der hier bereitgestellten Informationen.
Gastronomie Mehrwertsteuer: 19% oder 7%?
In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze: 19 Prozent (der normale Satz) und 7 Prozent (der reduzierte Satz).
Als Gastronom verkaufst Du zwar Lebensmittel (wie der Supermarkt), aber Du bietest auch einen Service an – nämlich das Zubereiten leckerer Gerichte und das Bereitstellen eines Tisches. Und genau dieser Service macht den Unterschied!
Normalerweise gilt deshalb der volle Satz von 19 Prozent. Aber wie das Leben so spielt: Keine Regel ohne Ausnahme!
Um herauszufinden, wie Du Deine Speisen und Getränke ganz genau besteuern musst, lass uns kurz ein paar Fragen klären:
- Welche Art des Gastronomiebetriebs hast Du?
- Verzehren Deine Gäste vor Ort oder außer Haus?
- Verkaufst Du Milchmischgetränke To-Go?
Welche Mehrwertsteuer gilt für unterschiedliche Gastronomiebetriebe?
Beispiel 1
Wenn Deine Gäste direkt vor Ort essen – also gemütlich im Café oder Restaurant sitzen und den Service nutzen –, gilt aktuell für alles (Speisen und Getränke) der volle Satz von 19 Prozent.
Aber aufgepasst: Wenn die 7% dauerhaft durchgesetzt werden, soll diese 19%-Regel ab 2026 nur noch für Getränke gelten. Speisen, die Du vor Ort servierst, würden dann wahrscheinlich nur noch mit 7 Prozent besteuert!
Vorhandene Sitzmöglichkeiten = 19 % MwSt.
Beispiel 2
Dein Konzept ist Fast-Food oder Imbiss? Dann gilt: Solange die Gäste das Essen nicht gemütlich bei Dir am Tisch serviert bekommen, sondern es im Stehen oder unterwegs verzehren, zahlst Du nur 7 Prozent Mehrwertsteuer auf die Speisen.
Fast Food ohne Sitzmöglichkeiten = 7 % MwSt.
Bespiel 3
Sobald das Essen außerhalb Deines Ladens gegessen wird (Abholung oder Lieferung), zählt das nicht als Gastronomie-Service. Auch hier gilt der reduzierte Steuersatz von 7 Prozent.
Lieferdienst oder Abholung = 7 % MwSt.
19 % oder 7%? Vor Ort oder Außer Haus? So stellst Du die Gastronomie Mehrwertsteuer korrekt ein
Im 3POS-Kassensystem hast Du die volle Kontrolle: Schon beim Anlegen eines Artikels legst Du fest, ob die Steuersätze für Vor-Ort und Außer-Haus unterschiedlich sein sollen. Ein paar Klicks – und fertig!
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer für Milchmischgetränke?
Beispiel 4
Kaffee mit Milch oder ohne? Die Mehrwertsteuer entscheidet mit!
Wusstest Du, dass Du beim Verkauf von Latte Macchiato einen steuerlichen Vorteil nutzen kannst? Der Grund liegt im hohen Milchanteil: Er muss über 75 Prozent betragen.
Ist das der Fall, gilt das Getränk nicht mehr als reines Getränk, sondern als Milchprodukt (Lebensmittel). Die Folge: Du darfst hier den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent anwenden!
Aber Achtung, zwei wichtige Punkte:
- Dieser Vorteil gilt nur für TO-GO-Verkauf! Sobald der Kunde den Latte Macchiato vor Ort trinkt, sind es 19% (wie bei jedem anderen Vor-Ort-Getränk).
- Die Regelung funktioniert nur für Kuhmilch. Pflanzliche Alternativen wie Hafer-, Soja- oder Mandelmilch müssen immer mit 19 Prozent besteuert werden.
Milchanteil über 75 % = 7 % MwSt. (TO-GO-VERKAUF)
Außer dem Latte Macchiato-Spezialfall werden alle anderen Getränke mit 19 Prozent besteuert. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gast vor Ort trinkt oder das Getränk To-Go mitnimmt.
Um den hohen Milchanteil zu beweisen (und die 7% zu sichern), musst Du die Rezeptur Deines Milchgetränks kennen. Im 3POS-Handbuch zeigen wir Dir, wie Du alle Bestandteile digital anlegst – so ist alles nachvollziehbar.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer 2026 auf Speisen in der Gastronomie?
Der Jahreswechsel 2026 markiert einen Wendepunkt für die Gastronomie. Die Mehrwertsteuer auf Speisen wurde zum 1. Januar 2026 auf 7 Prozent gesenkt.
Bereit für 7%? So passt Du die Mehrwertsteuer schnell im Kassensystem an!
Das bedeutet für Dich: Du musst die Steuersätze in Deinem Kassensystem anpassen. Keine Sorge, bei 3POS hast Du dafür zwei einfache Wege, die Umstellung schnell zu erledigen!
- Die Steuersätze für die ganze Warengruppe ändern.
- Die Steuersätze für jeden einzelnen Artikel anpassen.
Tabelle als Orientierungshilfe: Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2026
Die Situation ändert sich ständig. Damit Du Dich im Dschungel der Steuersätze zurechtfindest, haben wir diese praktische Mehrwertsteuer-Tabelle vorbereitet. Wir folgen neuen Regelungen und Gesetzen regelmäßig und passen die Informationen entsprechend an.
| Ort | Speisen | Getränke | Milchmischgetränke (Milchanteil über 75%) |
| Im Haus | 7% MwSt. | 19% MwSt. | 19% MwSt. |
| Außer Haus | 7% MwSt. | 19% MwSt. | 7% MwSt. |
Was ist zu tun, wenn ich die Steuern im Kassensystem nicht rechtzeitig angepasst habe?
Hast Du vergessen, die Mehrwertsteuer in Deinem Kassensystem rechtzeitig umzustellen? Es ist wichtig, dass Du den Fehler so schnell wie möglich behebst. Eine nachträgliche Änderung der Mehrwertsteuer im Kassensystem ist nicht möglich, sondern nur für künftige Umsätze.
Der Steuerberater Uwe Rades erklärt, wie in dieser Situation zu handeln ist:
“Wenn Du vergessen hast, die Mehrwertsteuer in der Kasse rechtzeitig umzustellen, dann musst Du schnell reagieren. Du musst die Steuersätze in der Kasse anpassen und Du musst unbedingt das Steuerbüro bzw. die Buchhaltung informieren. Es ist wichtig, die Umsätze mit dem richtigen Steuersatz an das Finanzamt zu melden, auch wenn die Umstellung versehentlich in der Kasse noch nicht oder zu spät vorgenommen wurde. Dann gibt es mit dem Finanzamt keine Probleme, wenn auf den Quittungen die zu niedrigen Steuersätze ausgedruckt waren. Die betroffenen Umsätze sollten zusammen mit der Buchhaltung bzw. dem Steuerbüro analysiert werden”.
Uwe Rades, Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater
Wie passt man Steuersätze im 3POS-Kassensystem an?
Im 3POS-Kassensystem kannst Du verschiedene Steuersätze ganz einfach einstellen und anpassen. Die genaue Vorgehensweise erklären wir in der Anleitung, die Du in unserem Hilfeportal findest.
Hast Du Fragen oder Anregungen? Schreibe uns gerne an folgende E-Mail-Adresse: marketing@3pos.de

